Das Prinzip „Eigentum verpflichtet!“ ist besonders relevant für Immobilieneigentümer und Liegenschaftsbetreiber, denn ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Diese Verpflichtung bedeutet, dass Betreiber sicherstellen müssen, dass ihre Liegenschaften keine Gefahren darstellen und niemand zu Schaden kommt. Die Verantwortung erstreckt sich hierbei über alle potenziellen Gefahren in vermieteten Räumen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen. Eine sorgsame Prüfung von Immobilien und Spielplätzen ist daher entscheidend, um sowohl rechtliche als auch finanzielle Probleme zu vermeiden und die Sicherheit der Bewohner sowie Nutzer zu gewährleisten.